Der Bericht vom 20.04.2022 zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 kommt zu dem Schluss, dass die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft angehoben werden müssen. Der Bericht beschreibt auch die Vorgehensweise zur Ermittlung. Die festgestellten Angemessenheitsrichtwerte gelten somit ab dem 01.05.2022.
