Herzlich willkommen beim Jobcenter Wesermarsch!

Wichtiger Hinweis für Weiterbewilligungsanträge ab 01.07.2026!

Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 01.07.2026 ist jedem Weiterbewilligungsantrag die Anlage VM (Vermögen) beizufügen. Nur wenn die vollständig ausgefüllte Anlage VM vorliegt, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet und über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden. Wir bitten Sie daher, die Anlage VM gemeinsam mit Ihrem Weiterbewilligungsantrag einzureichen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe.


Ukraine-Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert.

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden noch gültige Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Staatsangehörige zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2027 verlängert. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthaltstitel weiterhin seine Gültigkeit behält. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wesermarsch ist nicht erforderlich.

Ein Schreiben des Landkreis Wesermarsch zur Vorlage bei Arbeitgeber:innen und Vermieter:innen ist im Downloadbereich der Koordinierungsstelle Migration & Teilhabe zu finden.

Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten als der Ukraine gelten gesonderte Regeln. Bitte lassen Sie sich bei der Ausländerbehörde beraten.

Geschäftsstellen im Landkreis Wesermarsch

Geschäftsstelle Brake

Weserstraße 2
26919 Brake

Telefon: 04401 9387-100

Geschäftsstelle Nordenham

Bahnhofstraße 30
26954 Nordenham

Telefon: 04731 9498-100

Bevorstehende Veranstaltungen