Die Beantragung von ALG II ist bereits möglich. Das Jobcenter Wesermarsch berät und unterstützt Geflüchtete aus der Ukraine ab sofort.
Voraussetzungen für die Beantragung von ALG II für Geflüchtete aus der Ukraine ist eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Nach Bewilligung ist der Zugang zu allen Leistungen gewährt: Leistungen zum Lebensunterhalt, Übernahme der Krankenkassenbeiträge, Kosten der Unterkunft, sowie Förder- und Qualifizierungsangebote – insbesondere Sprach- und Integrationskurse.
Die wichtigsten Informationen auf ukrainisch zum Thema ALG II finden Sie in dieser Kurzinformation und in der Broschüre „Einfach erklärt“ [Produkt nicht mehr verfügbar, daher Link entfernt].
Auf unserer Webseite finden Sie alle Unterlagen zur Antragstellung.
Bitte vereinbaren Sie zur Antragsabgabe einen Termin. Im Allgemeinen ist vor Ort für eine Übersetzung gesorgt.
