Ab dem 1. März kann das Jobcenter Wesermarsch an beiden Standorten für Kurz- und Notfallanliegen unabhängig vom „3G-Status“ betreten werden. Persönliche Beratungen finden nur nach der 3G-Regel statt. Dies bedeutet, dass ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein gültiger Test (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden muss.
Der Landkreis Wesermarsch bietet eine Übersicht über Testzentren in der Wesermarsch.
