Leistungen

Bürgergeld Regelsatz

Regelbedarfsstufen (RBS) in Euro je Monat

Regelbedarfsstufeseit 01.01.2024
RBS 1: Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft leben563
RBS 2: Volljährige Partner506
RBS 3: Volljährige in Einrichtung und 18 bis 24- Jährige im Elternhaus451
Kinder im Alter von
RBS 4: 14 bis 17 Jahre471
RBS 5: 6 bis 13 Jahre390
RBS 6: 0 bis 5 Jahre357

Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.